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   LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02   

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LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 (https://dejure.org/2002,3417)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 (https://dejure.org/2002,3417)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. August 2002 - 5 Sa 534/02 (https://dejure.org/2002,3417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 111 BetrVG; § 112 Abs. 2 BetrVG; § 112 Abs. 5 BetrVG; § 112a BetrVG; § 113 Abs. 3 BetrVG; § 122 Abs. 1 InsO; § 10 Abs. 1 KSchG; § 10 Abs. 2 KSchG
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf einen Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Geplante Betriebsänderung eines Unternehmers; Berechnung der Abfindungshöhe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf einen Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Geplante Betriebsänderung eines Unternehmers; Berechnung der Abfindungshöhe

  • Judicialis

    InsO § 122 Abs. 1; ; BetrVG § 113; ; BetrVG § 113 Abs. 1; ; BetrVG § 112 Abs. 5; ; KSchG § 10 Abs. 1; ; KSchG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsänderung durch Insolvenzverwalter ohne vorheriges Einigungsstellenverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BAG vom 23.01.1979 - 1 AZR 64/76 und vom 14.12.1984 - 1 AZR 176/82 - habe auch nicht festgestellt werden können, dass das Verfahren des Interessenausgleichs sinnwidrig oder entbehrlich gewesen sei.

    Er muss, falls keine Einigung mit dem Betriebsrat möglich ist und dieser nicht selbst die Initiatve ergreift, zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 113 Abs. 3 BetrVG im Zweifel selbst die Einigungsstelle anrufen, um dort einen Interessenausgleich zu versuchen (BAG 24.01.1996 - 1 AZR 542/95 - AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG; 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 - NZA 1985, 400; Richardi BetrVG, 8. Aufl., § 113 Rn. 29 f.).

    Das entspricht seit jeher der Rechtsprechung (BAG 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 a. a. O.) und ergibt sich nunmehr ausdrücklich aus § 122 Abs. 1 Insolvenzordnung.

    Allerdings hat das BAG in seiner Rechtsprechung Ansprüche auf Nachteilsausgleich ausnahmsweise dann verneint, wenn plötzlich eintretende Ereignisse eine sofortige Schließung des Betriebes unausweichlich machen und eine Hinausschieben der Stilllegung, nur um einen Interessenausgleich zu versuchen, den Arbeitnehmern nicht nützen, sondern allenfalls weitere Nachteile einbringen können (BAG 23.01.1979 - 1 AZR 64/76 - AP Nr. 4 zu § 113 BetrVG; 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 a. a. O.).

  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Ausnahmen sind in der Insolvenz nur unter sehr engen Voraussetzungen denkbar, etwa wenn bereits der vorläufige Insolvenzverwalter feststellt, dass im Zeitpunkt des Insolvenzantrages keine Masse vorhanden ist, mit der das Verfahren bestritten oder Abwicklungsarbeiten durchgeführt werden können und deshalb im Interesse der Arbeitnehmer nur die sofortige vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit in Betracht kommt (im Anschluss an BAG 15.09.1976 - 1 AZR 784/75).

    Denn die Verhandlungen über den Interessenausgleich sollen möglichst ohne Zeitdruck geführt werden (BAG 15.09.1976 - 1 AZR 784/75 - AP Nr. 2 zu § 113 BetrVG).

  • BAG, 23.01.1979 - 1 AZR 64/76

    Betriebsstillegung - Interessenausgleich mit Betriebsrat - Abfindungsansprüche -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BAG vom 23.01.1979 - 1 AZR 64/76 und vom 14.12.1984 - 1 AZR 176/82 - habe auch nicht festgestellt werden können, dass das Verfahren des Interessenausgleichs sinnwidrig oder entbehrlich gewesen sei.

    Allerdings hat das BAG in seiner Rechtsprechung Ansprüche auf Nachteilsausgleich ausnahmsweise dann verneint, wenn plötzlich eintretende Ereignisse eine sofortige Schließung des Betriebes unausweichlich machen und eine Hinausschieben der Stilllegung, nur um einen Interessenausgleich zu versuchen, den Arbeitnehmern nicht nützen, sondern allenfalls weitere Nachteile einbringen können (BAG 23.01.1979 - 1 AZR 64/76 - AP Nr. 4 zu § 113 BetrVG; 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 a. a. O.).

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Denn bei der Ermittlung der Höhe eines Anspruches auf Nachteilsausgleich gegen den Insolvenzverwalter sind auch die Interessen der übrigen am Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger einzubeziehen (BAG 09.07.1985 - 1 AZR 323/83 - AP Nr. 13 zu § 113 BetrVG 1972; ebenso LAG Niedersachsen 17.08.2001 - 10 Sa 410/01 - unter II. 2. a) der Gründe).
  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Dieser Sanktionszweck rechtfertigt es, die Berechnung des Abfindungsbetrages ohne Berücksichtigung der für die Bemessung einer Sozialplanleistung geltenden Kriterien durchzuführen (BAG 10.12.1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972 m. w. N.).
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Damit ist auch auf die frühere Rechtsprechung zurückzugreifen, nach der Unternehmer eine Betriebsänderung sanktionslos erst durchführen können, wenn alle in § 112 Abs. 2 BetrVG vorgesehenen Verfahrensschritte durchlaufen sind (BAG 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 AP Nr. 39 zu § 113 BetrVG 1972 = DB 2002, 950).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Er muss, falls keine Einigung mit dem Betriebsrat möglich ist und dieser nicht selbst die Initiatve ergreift, zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 113 Abs. 3 BetrVG im Zweifel selbst die Einigungsstelle anrufen, um dort einen Interessenausgleich zu versuchen (BAG 24.01.1996 - 1 AZR 542/95 - AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG; 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 - NZA 1985, 400; Richardi BetrVG, 8. Aufl., § 113 Rn. 29 f.).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Hinzukommen müsse, dass auch hinsichtlich des Zeitpunkts und aller sonstigen Modalitäten der Stilllegung keinerlei Spielraum bestehe, der einer Regelung durch einen Interessenausgleich zugänglich wäre (BAG 31.10.1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG; Landearbeitsgericht Niedersachsen 17.08.2001 - 10 Sa 410/01 unter II. 1. d) der Gründe).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.08.2002 - 5 Sa 534/02
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Unternehmer nach § 112 a BetrVG von der Sozialplanpflicht befreit ist (BAG 08.11.1988 - 1 AZR 687/87 - AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG 1972; Riichardi § 113 Rn. 30) sowie Insolvenzverfahren.
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Der Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist in der Insolvenz nicht etwa auf 2 1/2 Monatsverdienste begrenzt (so aber LAG Niedersachsen 12. August 2002 - 5 Sa 534/02 -).

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (12. August 2002 - 5 Sa 534/02 -, zu I 2 a der Gründe) ergibt sich Gegenteiliges nicht aus der Senatsentscheidung vom 9. Juli 1985 (- 1 AZR 323/83 - BAGE 49, 160, 169 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 13, zu I 6 der Gründe).

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1407/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Während die Instanzrechtsprechung bei der Festsetzung der Abfindungshöhe im Rahmen des § 10 KSchG die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - teils ohne Bindung an die weitergehenden Vorgaben des § 112 Abs. 5 BetrVG ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1 [ Oetker ]), teils nachrangig bei der Ermessensausübung des Gerichts ( LAG Hessen , Urt. v. 25.07.2002 - 9 Sa 995/01, AiB 2003, 41 [ Backmeister ]) - berücksichtigen will, soll der Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BAG , Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02, BAGReport 2004, 23, 25 = ZInsO 2004, 107, 110) weder von der finanziellen Leistungsfähigkeit noch von der individuellen Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers abhängen.

    2.3.Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können auch nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (so bereits Berscheid , ZInsO 1999, 27, 28; ebenso Griese , Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Satz 1513, 1518 Rn. 14; BAG , Urt. v. 4.6.2003 - 10 AZR 586/02, ZInsO 2003, 1054, 1057; BAG , Urt. v. 22.7.2003 - 1 AZR 541/02, ZInsO 2004, 107, 109; zust. Oetker , Anm. zu LAGE § 122 InsO Nr. 1; a.A. zum bisherigen Recht LAG Hamm , Urt. v. 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92, AuR 1993, 306; a.A. zum geltenden Recht LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1).

    Andererseits folgt aus den Sanktionszweck des § 113 Abs. 3 BetrVG, daß das Gericht auch im Rahmen seiner Ermessensentscheidung nicht gehindert ist, eine Abfindung entsprechend niedriger anzusetzen, wenn nur ein geringer Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus §§ 111, 112 BetrVG vorliegt (insoweit zutreffend LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1).

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1247/03

    Nachteilsausgleichsansprüche in der Insolvenz

    Während die Instanzrechtsprechung bei der Festsetzung der Abfindungshöhe im Rahmen des § 10 KSchG die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - teils ohne Bindung an die weitergehenden Vorgaben des § 112 Abs. 5 BetrVG ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1 [ Oetker ]), teils nachrangig bei der Ermessensausübung des Gerichts ( LAG Hessen , Urt. v. 25.07.2002 - 9 Sa 995/01, AiB 2003, 41 [ Backmeister ]) - berücksichtigen will, soll der Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BAG , Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02, BAGReport 2004, 23, 25 = ZInsO 2004, 107, 110) weder von der finanziellen Leistungsfähigkeit noch von der individuellen Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers abhängen.

    2.3.Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können auch nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (so bereits Berscheid , ZInsO 1999, 27, 28; ebenso Griese , Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Satz 1513, 1518 Rn. 14; BAG , Urt. v. 4.6.2003 - 10 AZR 586/02, ZInsO 2003, 1054, 1057; BAG , Urt. v. 22.7.2003 - 1 AZR 541/02, ZInsO 2004, 107, 109; zust. Oetker , Anm. zu LAGE § 122 InsO Nr. 1; a.A. zum bisherigen Recht LAG Hamm , Urt. v. 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92, AuR 1993, 306; a.A. zum geltenden Recht LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1).

    Andererseits folgt aus den Sanktionszweck des § 113 Abs. 3 BetrVG, daß das Gericht auch im Rahmen seiner Ermessensentscheidung nicht gehindert ist, eine Abfindung entsprechend niedriger anzusetzen, wenn nur ein geringer Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus §§ 111, 112 BetrVG vorliegt (insoweit zutreffend LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1).

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    Während die Instanzrechtsprechung bei der Festsetzung der Abfindungshöhe im Rahmen des § 10 KSchG die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - teils ohne Bindung an die weitergehenden Vorgaben des § 112 Abs. 5 BetrVG ( LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1 [ Oet-ker ] = ZInsO 2004, 572), teils nachrangig bei der Ermessensausübung des Gerichts ( LAG Hessen , Urt. v. 25.07.2002 - 9 Sa 995/01, AiB 2003, 41 [ Back-meister ]) - berücksichtigen will, soll der Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BAG , Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02, BAGReport 2004, 23, 25 = ZInsO 2004, 107, 110) weder von der finanziellen Leistungsfähigkeit noch von der individuellen Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers abhängen.

    2.3.3.Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können selbst in massearmen Insolvenzverfahren nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (so bereits Ber-scheid , ZInsO 1999, 27, 28; ebenso Griese , Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Satz 1513, 1518 Rn. 14; BAG , Urt. v. 04.06.2003 - 10 AZR 586/02, ZInsO 2003, 1054, 1057; BAG , Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02, ZInsO 2004, 107, 109; zust. Oetker , Anm. zu LAGE § 122 InsO Nr. 1; a.A. zum bisherigen Recht LAG Hamm , Urt. v. 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92, AuR 1993, 306; a.A. zum geltenden Recht LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1 = ZInsO 2004, 572).

    Andererseits folgt aus den Sanktionszweck des § 113 Abs. 3 BetrVG, dass das Gericht auch im Rahmen seiner Ermessensentscheidung nicht gehindert ist, eine Abfindung entsprechend niedriger anzusetzen, wenn nur ein geringer Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus §§ 111, 112 BetrVG vorliegt (insoweit zutreffend LAG Niedersachsen , Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1 [ Oetker ] = ZInsO 2004, 572; ferner LAG Hamm , Urt. v. 04.12.2003 - 4 Sa 1407/03, ZInsO 2004, 824).

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
    Während die Instanzrechtsprechung bei der Festsetzung der Abfindungshöhe im Rahmen des § 10 KSchG die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers - teils ohne Bindung an die weitergehenden Vorgaben des § 112 Abs. 5 BetrVG ( LAG Niedersachsen, Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 , LAGE § 122 InsO Nr. 1 [Oetker] = ZInsO 2004, 572 ), teils nachrangig bei der Ermessensausübung des Gerichts ( LAG Hessen, Urt. v. 25.07.2002 - 9 Sa 995/01 , AiB 2003, 41 [Backmeister]) - berücksichtigen will, soll der Anspruch auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( BAG, Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 , BAGReport 2004, 23, 25 = ZInsO 2004, 107, 110 ) weder von der finanziellen Leistungsfähigkeit noch von der individuellen Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers abhängen.

    2.4.3.Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können selbst in massearmen Insolvenzverfahren nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (so bereits Berscheid, ZInsO 1999, 27, 28 ; ebenso Griese, Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Satz 1513, 1518 Rn. 14; BAG, Urt. v. 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 , ZInsO 2003, 1054, 1057 ; BAG, Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02 , ZInsO 2004, 107, 109 ; zust. Oetker, Anm. zu LAGE § 122 InsO Nr. 1; a.A. zum bisherigen Recht LAG Hamm, Urt. v. 13.01.1993 - 15 Sa 1291/92, AuR 1993, 306; a.A. zum geltenden Recht LAG Niedersachsen, Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 , LAGE § 122 InsO Nr. 1 = ZInsO 2004, 572 ).

    Andererseits folgt aus den Sanktionszweck des § 113 Abs. 3 BetrVG , dass das Gericht auch im Rahmen seiner Ermessensentscheidung nicht gehindert ist, eine Abfindung entsprechend niedriger anzusetzen, wenn nur ein geringer Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus §§ 111, 112 BetrVG vorliegt (insoweit zutreffend LAG Niedersachsen, Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 , LAGE § 122 InsO Nr. 1 [Oetker] = ZInsO 2004, 572 ; ferner LAG Hamm, Urt. v. 04.12.2003 - 4 Sa 1407/03 , ZInsO 2004, 824 ).

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können auch nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (BAG, Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02, BAGReport 2004, 23 = DZWIR 2004, 148 [Bichlmeier] = NZA 2004, 93 = NZI 2004, 99 = ZInsO 2004, 107 = ZIP 2003, 2216; a.A. LAG Niedersachsen, Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1 [Oetker] = ZInsO 2004, 572).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Die Regelungen des § 123 Abs. 2 und 3 InsO gelten nur für Sozialplanansprüche und können auch nicht analog auf die Nachteilsausgleichsansprüche angewendet werden (BAG, Urt. v. 22.07.2003 - 1 AZR 541/02, BAGReport 2004, 23 = DZWIR 2004, 148 [Bichlmeier] = NZA 2004, 93 = NZI 2004, 99 = ZInsO 2004, 107 = ZIP 2003, 2216; a.A. LAG Niedersachsen, Urt. v. 12.08.2002 - 5 Sa 534/02, LAGE § 122 InsO Nr. 1 [Oetker] = ZInsO 2004, 572).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 53/14

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Der Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist in der Insolvenz nicht auf 2 ½ Monatsverdienste begrenzt, wie es z. B. das LAG Niedersachsen in der Entscheidung vom 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 - und der Beklagte für möglich erachten.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 197/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Der Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist in der Insolvenz nicht auf 2 ½ Monatsverdienste begrenzt, wie es z. B. das LAG Niedersachsen in der Entscheidung vom 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 - und der Beklagte für möglich erachten.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 56/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

    Der Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG ist in der Insolvenz nicht auf 2 ½ Monatsverdienste begrenzt, wie es z. B. das LAG Niedersachsen in der Entscheidung vom 12.08.2002 - 5 Sa 534/02 - und der Beklagte für möglich erachten.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 446/15

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 55/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 47/14

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 196/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 52/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 54/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 213/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 278/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 279/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 4 (2) Sa 921/05

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Anhörung des örtlichen Betriebsrats;

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